Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jahresbox
Marc Drebing
Randstraße 1, 22525 Hamburg
E-Mail: info@jahresbox.de
Telefon: +49 (0) 40 1829 0669
Stand: 15. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Jahresbox, Inhaber Marc Drebing, Randstraße 1, 22525 Hamburg, E-Mail: info@jahresbox.de, Telefon: +49 (0) 40 1829 0669 (nachfolgend „Jahresbox" oder „wir") und dem Kunden über die Website www.jahresbox.de oder andere Fernkommunikationsmittel geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Jahresbox ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Geltung gegenüber Unternehmern: Wird der Vertrag mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB geschlossen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend bzw. modifizierend:
- a) Das Widerrufsrecht nach § 10 findet keine Anwendung.
- b) § 8 Abs. 4 (Haftungshöchstgrenze) gilt mit der Maßgabe, dass die Haftungshöchstgrenze für vertragstypische Schäden auf 250,00 € pro Box und Schadensereignis beschränkt ist. Die unbeschränkte Haftung nach § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.
- c) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Jahresbox ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- d) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- e) Bei Bestellung benötigt der Unternehmer Angaben zur Firma; auf Wunsch werden auf der Rechnung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer ausgewiesen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Jahresbox bietet einen saisonalen Lagerservice mit zugehörigen Transportleistungen im Raum Hamburg an. Die genauen Liefergebiete werden über eine Postleitzahl-Prüfung auf der Website angezeigt.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit eine oder mehrere Lageraufbewahrungsboxen (nachfolgend „Boxen") zur Nutzung. Die Boxen werden zum vereinbarten Termin durch Jahresbox am vom Kunden angegebenen Lieferort übergeben, vom Kunden befüllt und anschließend von Jahresbox abgeholt und sicher in einem Lager in Hamburg eingelagert.
(3) Lagerung: Die Einlagerung der befüllten Boxen erfolgt in von Jahresbox betriebenen oder beauftragten Lagerräumen in Hamburg. Die Lagerräume sind auf eine trockene und ordnungsgemäße Aufbewahrung der eingelagerten Gegenstände im Rahmen üblicher haushaltsnaher Lagerbedingungen ausgelegt. Eine bestimmte Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit sowie eine klimatisierte Lagerung werden nicht geschuldet. Hinweise auf der Website oder in der Kommunikation von Jahresbox auf eine „trockene Lagerung" oder vergleichbare Beschreibungen sind in diesem Sinne zu verstehen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft oder Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar.
(4) Jahresbox bietet derzeit folgende Produktvarianten an, die sich in Mindestlaufzeit und Preis unterscheiden:
- a) Jahresbox Classic — Mindestlaufzeit 12 Monate
- b) Jahresbox Family — Mindestlaufzeit 18 Monate
- c) Jahresbox Flex — Mindestlaufzeit 6 Monate
Die jeweils aktuellen Preise und Leistungsmerkmale sind auf der Website www.jahresbox.de einsehbar.
(5) Jede Lieferung umfasst entweder eine Erstabholung der befüllten Box, einen Tausch (Rücklieferung einer eingelagerten Box gegen Abholung einer neu befüllten Box) oder eine endgültige Rücklieferung. Die Details zur Nutzung des Liefer-Kontingents regelt § 5a.
(6) Die Boxen verbleiben jederzeit im Eigentum von Jahresbox. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit, jedoch kein Eigentumsrecht an den Boxen selbst.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde wählt auf der Website die gewünschte Produktvariante und Anzahl der Boxen aus, gibt seine Liefer- und Rechnungsdaten ein und wählt einen Termin für die Erstabholung. Vor Abschluss der Bestellung wird dem Kunden eine Übersicht aller Bestelldaten zur Prüfung angezeigt. Eingabefehler können durch Verwendung der üblichen Browser- und Formularfunktionen (z. B. „Zurück"-Schaltfläche) korrigiert werden.
(3) Mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Die Zahlung wird unmittelbar im Anschluss über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt.
(4) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung per E-Mail bei dem Kunden zustande. Die Bestellbestätigung wird unverzüglich nach erfolgreicher Zahlung versandt.
(5) Der Vertragstext wird von Jahresbox gespeichert und dem Kunden zusammen mit den AGB und der Widerrufsbelehrung in Textform (per E-Mail) zugesandt. Eine direkte Einsicht in den Vertragstext nach Vertragsschluss ist nicht vorgesehen; der Kunde wird daher gebeten, die zugesandten Unterlagen aufzubewahren.
(6) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde Zugang zu einem persönlichen Kundenkonto auf www.jahresbox.de gemäß § 5b, über das er seine Liefertermine, Vertragsdaten, Dokumentation gelagerter Gegenstände und Rechnungen einsehen und verwalten kann.
§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Jahresbox ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(2) Die Preise verstehen sich pro Box und Monat. Bei Bestellung mehrerer Boxen gelten gegebenenfalls mengenabhängige Rabatte gemäß der auf der Website ausgewiesenen Staffelung.
(3) Zusätzliche Lieferungen über das im jeweiligen Produkt enthaltene Liefer-Kontingent hinaus werden gesondert berechnet. Der hierfür anfallende Preis ist auf der Website ausgewiesen und beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser AGB 15,00 € je zusätzlicher Lieferung. Die genauen Regelungen zum Liefer-Kontingent ergeben sich aus § 5a.
(4) Fälligkeit und Abrechnungszyklus: Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen. Die erste monatliche Rate wird mit Abschluss der Bestellung zur Zahlung fällig und über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland eingezogen. Ab der zweiten Rate richtet sich der Abrechnungszyklus nach dem Datum der Erstabholung der befüllten Box: Die jeweils folgende Rate wird monatlich an dem Kalendertag fällig, der dem Tag der Erstabholung entspricht. Findet die Erstabholung an einem Tag statt, den der jeweilige Folgemonat nicht enthält (z. B. der 31.), erfolgt die Abbuchung am letzten Tag des Folgemonats. Die im Bestellprozess sowie im Kundenkonto angegebenen Termine sind verbindlich.
(5) Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte, SEPA-Lastschrift sowie weitere von Stripe angebotene Zahlungsverfahren. Die im Bestellprozess verfügbaren Verfahren werden im Checkout angezeigt.
(6) Der Kunde erhält über Stripe eine Rechnung in elektronischer Form, die im Kundenkonto und per E-Mail bereitgestellt wird.
(7) Kann eine fällige Zahlung nicht eingezogen werden (z. B. Rücklastschrift, abgelehnte Kartenzahlung), wird Jahresbox dem Kunden hierüber per E-Mail Mitteilung machen und zur Begleichung des offenen Betrags innerhalb von 14 Tagen auffordern. Für jede gescheiterte Zahlung, die der Kunde zu vertreten hat, kann Jahresbox eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(8) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen in Verzug, ist Jahresbox berechtigt, die Leistungserbringung — insbesondere geplante Liefertermine — bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
(9) Jahresbox behält sich vor, die Preise für laufende Verträge nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit anzupassen, wenn sich die Kostenstruktur (insbesondere Treibstoff-, Lager- oder Personalkosten) wesentlich verändert. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Lieferungen und Abholungen erfolgen ausschließlich innerhalb des auf der Website angegebenen Liefergebiets, das anhand der Postleitzahl des Lieferorts geprüft wird.
(2) Der Kunde wählt im Bestellprozess sowie für nachfolgende Termine über das Kundenkonto ein verfügbares Zeitfenster aus. Die Zeitfenster betragen in der Regel zwei Stunden. Die genaue Lieferzeit innerhalb des gewählten Zeitfensters liegt im Ermessen von Jahresbox.
(3) Vor jedem Liefertermin stellt Jahresbox dem Kunden eine Packtüte zur Verfügung, die in der Regel 7 Tage vor dem Termin per Post versandt wird. Der Kunde befüllt die Packtüte zu Hause und übergibt sie dem Fahrer bei der Lieferung. Bei Tauschlieferungen verbleibt die zurückgelieferte Packtüte zum entspannten Auspacken beim Kunden; sie geht mit der Übergabe in das Eigentum des Kunden über.
(4) Ablauf vor Ort: Die Befüllung und Versiegelung der Boxen erfolgt während des Termins gemeinsam mit dem Fahrer. Die Boxen werden unmittelbar nach Versiegelung wieder mitgenommen. Eine längere Belassung der Box beim Kunden ist nicht vorgesehen.
(5) Verschiebungen und Absagen durch den Kunden: Der Kunde kann einen vereinbarten Termin über das Kundenkonto kostenfrei verschieben oder absagen, sofern dies spätestens 24 Stunden vor Beginn des Zeitfensters erfolgt. Bei späteren Änderungen oder einer Nichtanwesenheit zum vereinbarten Termin gilt die Lieferung als aus dem Liefer-Kontingent verbraucht. Ein zusätzlich vereinbarter Folgetermin wird gemäß § 4 Abs. 3 mit 15,00 € berechnet.
(6) Erreichbarkeit zum Termin: Der Kunde stellt sicher, dass er oder eine bevollmächtigte Person zum vereinbarten Zeitfenster am Lieferort anwesend ist und der Zugang (Treppenhaus, Aufzug, Hofeinfahrt) ungehindert möglich ist. Konnte der Fahrer den Lieferort nicht erreichen, gilt Absatz 5 entsprechend.
(7) Verspätungen und höhere Gewalt: Jahresbox bemüht sich um Einhaltung der vereinbarten Zeitfenster. Bei Verzögerungen aus von Jahresbox nicht zu vertretenden Gründen — insbesondere Verkehrsstörungen, extremen Witterungsbedingungen, Streiks oder höherer Gewalt — verlängert sich das Zeitfenster angemessen. Über erhebliche Verspätungen wird der Kunde unverzüglich per E-Mail oder SMS informiert. In begründeten Ausnahmefällen kann der Termin von Jahresbox auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen, sofern der Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen liegt.
(8) Kurzfristige Lieferzeiten: Verfügbare Lieferzeitfenster werden im Bestellprozess und im Kundenkonto in Echtzeit auf Grundlage der jeweils freien Transport- und Lagerkapazitäten angezeigt. Im Einzelfall kann hierdurch auch eine Lieferung am nächsten Kalendertag möglich sein. Allgemeine Hinweise auf der Website oder in der Kommunikation von Jahresbox auf besonders kurze Lieferzeiten (z. B. „Lieferung schon am nächsten Tag möglich") beschreiben diesen Regelfall bei freien Kapazitäten; sie stellen kein zugesichertes Leistungsmerkmal und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar. Ein Anspruch des Kunden auf Verfügbarkeit eines Liefertermins innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.
(9) Eine Übergabe der Boxen an Dritte am Lieferort ist nur möglich, wenn der Kunde Jahresbox hierzu in Textform bevollmächtigt hat. Die Beweislast für eine Bevollmächtigung trägt der Kunde.
§ 5a Lieferkontingent und Tauschlogik
(1) Liefer-Kontingent während der Mindestlaufzeit: Jede Produktvariante umfasst während der Mindestlaufzeit ein im Preis enthaltenes Liefer-Kontingent, das sich jeweils aus einer Erstabholung und einer produktabhängigen Anzahl von Tauschlieferungen zusammensetzt. Die konkrete Anzahl der enthaltenen Lieferungen je Produktvariante ist auf der Website ausgewiesen.
(2) Liefer-Arten: Eine Lieferung im Sinne dieses Vertrags ist:
- a) eine Erstabholung — die initiale Übergabe und Abholung der erstmals befüllten Box,
- b) ein Tausch — Rücklieferung einer eingelagerten Box gegen Abholung einer neu befüllten Box,
- c) eine Rücklieferung ohne Tausch — Rückgabe einer eingelagerten Box ohne erneute Einlagerung,
- d) eine Endabholung — die endgültige Rückgabe der Box bei Vertragsende.
Erstabholungen, Tausche, Rücklieferungen ohne Tausch und Endabholungen werden auf das Liefer-Kontingent angerechnet, soweit dieses zum Zeitpunkt der Buchung verfügbar ist.
(3) Nachschub von Lieferungen nach der Mindestlaufzeit: Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit (§ 9 Abs. 1) werden dem Kunden in regelmäßigen Abständen weitere Lieferungen freigeschaltet:
- a) Jahresbox Classic: alle 6 Monate eine zusätzliche Lieferung
- b) Jahresbox Family: alle 9 Monate eine zusätzliche Lieferung
- c) Jahresbox Flex: alle 3 Monate eine zusätzliche Lieferung
Nicht in Anspruch genommene Lieferungen verfallen nicht und können angesammelt werden.
(4) Vorzeitige Inanspruchnahme (Kreditrahmen): Der Kunde kann eine Lieferung auch dann buchen, wenn das Liefer-Kontingent zum Zeitpunkt der Buchung um eine Lieferung überschritten würde. Diese vorzeitig in Anspruch genommene Lieferung wird mit der nächsten freigeschalteten Lieferung verrechnet. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von mehr als einer Lieferung ist nicht möglich.
(5) Kostenpflichtige Zusatzlieferungen: Lieferungen, die das Liefer-Kontingent einschließlich des Kreditrahmens nach Absatz 4 überschreiten, sind kostenpflichtig. Der Preis für jede zusätzliche Lieferung beträgt 15,00 € und wird zum Zeitpunkt der Buchung der Zusatzlieferung berechnet. Zusätzliche Lieferungen werden über die nächste regulär anstehende Stripe-Abrechnung in Rechnung gestellt.
(6) Ausgleich bei vorzeitiger Rückgabe mit offenem Kreditrahmen: Wurde eine Lieferung im Wege der vorzeitigen Inanspruchnahme nach Absatz 4 gebucht und erfolgt anschließend eine Rücklieferung ohne Tausch oder eine Endabholung, ohne dass zwischenzeitlich neue Lieferungen freigeschaltet wurden, so ist neben der jeweiligen Rück- bzw. Endabholung ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 15,00 € fällig.
(7) Termin-Verschiebungen und Absagen: Die Regelungen zur kostenfreien Verschiebung und Absage von Terminen ergeben sich aus § 5 Abs. 5.
(8) Aktuelle Kontingent-Übersicht: Der jeweils aktuelle Stand des Liefer-Kontingents und der nächste Freischaltungstermin sind im Kundenkonto einsehbar.
§ 5b Kundenkonto und Inhaltsdokumentation
(1) Nach Vertragsschluss stellt Jahresbox dem Kunden ein persönliches Kundenkonto auf der Website www.jahresbox.de zur Verfügung. Über das Kundenkonto kann der Kunde insbesondere seine Liefertermine, Vertragsdaten, Rechnungen und das aktuelle Liefer-Kontingent einsehen sowie Termine buchen, verschieben und absagen.
(2) Das Kundenkonto bietet dem Kunden die Möglichkeit, den Inhalt der eingelagerten Boxen selbst zu dokumentieren. Die Dokumentation kann insbesondere Fotos, Kategorien sowie Freitext-Angaben (z. B. Bezeichnung, Anmerkungen) umfassen. Der Funktionsumfang der Dokumentationsmöglichkeiten kann sich im Laufe der Zeit ändern und wird auf der Website ausgewiesen.
(3) Die Inhaltsdokumentation dient ausschließlich der Orientierung und Nachvollziehbarkeit des eingelagerten Inhalts für den Kunden. Sie stellt keine Bestands- oder Wertaufnahme durch Jahresbox dar und begründet keine eigenständige Aufbewahrungs- oder Prüfpflicht von Jahresbox gegenüber dem Kunden.
(4) Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden eingetragenen Angaben liegt beim Kunden. Jahresbox übernimmt insoweit keine Gewähr. Insbesondere kann aus der Dokumentation oder einer fehlenden Dokumentation kein Anspruch auf einen bestimmten Wertersatz im Schadensfall hergeleitet werden; maßgeblich bleiben § 8 (Haftung) und die dort geregelten Beweis- und Mitwirkungspflichten.
(5) Jahresbox bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Kundenkontos. Kurzfristige Einschränkungen — z. B. wegen Wartungsarbeiten, technischer Störungen oder Anpassungen — sind jedoch möglich und begründen, solange sie nicht erheblich und dauerhaft sind, keine Ansprüche des Kunden.
§ 6 Nutzung der Boxen und verbotene Inhalte
(1) Das maximale Befüllgewicht pro Box ist auf der Website ausgewiesen und beträgt für die aktuelle Box-Generation 25 kg. Eine Überschreitung des Maximalgewichts kann zur Verweigerung der Abholung berechtigen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte sorgfältig zu verpacken, zerbrechliche Gegenstände angemessen zu polstern und so in die Boxen einzulegen, dass eine sichere Lagerung möglich ist.
(3) Verbotene Inhalte: Es dürfen folgende Gegenstände und Stoffe nicht in den Boxen eingelagert werden:
- a) Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle und sonstige Wertgegenstände sowie Ausweis- und Identifikationsdokumente,
- b) Lebensmittel, leicht verderbliche Waren, Pflanzen, Saatgut und biologisches Material,
- c) Flüssigkeiten in nicht versiegelten Behältnissen oder Flüssigkeiten in Mengen über 1 Liter,
- d) Waffen jeder Art, Munition, Sprengstoffe, pyrotechnische Erzeugnisse, leicht entzündliche, ätzende, giftige, radioaktive oder anderweitig gefährliche Stoffe,
- e) lebende Tiere oder lebende Organismen jeder Art,
- f) Gegenstände mit starkem Eigengeruch oder hoher Feuchtigkeit, die andere Lagergüter beeinträchtigen können,
- g) Gegenstände, deren Besitz, Erwerb oder Aufbewahrung gesetzlich verboten ist, insbesondere illegale Substanzen, gestohlene Waren oder urheberrechtsverletzende Datenträger,
- h) Gegenstände, die einer besonderen Genehmigungs- oder Lizenzpflicht unterliegen.
(4) Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen Absatz 3 ist Jahresbox berechtigt, die Annahme der Box zu verweigern oder — sofern die Box bereits eingelagert ist — die Box unter Hinzuziehung eines Zeugen zu öffnen und den Inhalt zu prüfen. Der Kunde wird über eine Öffnung unverzüglich informiert.
(5) Bei einem festgestellten Verstoß gegen Absatz 3 ist Jahresbox berechtigt:
- a) bei leichten Verstößen die betroffenen Inhalte auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen oder dem Kunden auf seine Kosten zurückzusenden,
- b) bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen den Vertrag außerordentlich gemäß § 9 Abs. 7 zu kündigen,
- c) bei Verdacht auf strafbare Handlungen die zuständigen Behörden zu informieren.
(6) Der Kunde haftet Jahresbox für sämtliche Schäden, die durch die Einlagerung verbotener Inhalte entstehen, insbesondere für Beschädigungen anderer Lagergüter, der Box selbst, der Lagerräume oder Verletzungen Dritter.
§ 7 Eigentum an Boxen und Hilfsmitteln
(1) Sämtliche von Jahresbox bereitgestellten Boxen und Siegel bleiben jederzeit im Eigentum von Jahresbox. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit, jedoch kein Eigentum.
(2) Mitgelieferte Packtüten und sonstiges Verbrauchsmaterial gehen mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden über.
(3) Da die Boxen bei jedem Liefertermin durch den Fahrer übergeben, gemeinsam mit dem Kunden befüllt, versiegelt und unmittelbar wieder mitgenommen werden, verbleiben die Boxen nicht im selbstständigen Gewahrsam des Kunden. Eine Haftung des Kunden für Verlust oder Beschädigung der Boxen während dieses kurzen Übergabezeitraums besteht nur, soweit der Kunde den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
§ 8 Haftung von Jahresbox
(1) Jahresbox haftet uneingeschränkt:
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- d) bei Arglist,
- e) nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Jahresbox der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die ordnungsgemäße Aufbewahrung der eingelagerten Gegenstände.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung von Jahresbox für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gemäß Absatz 2 ist der Höhe nach auf 500,00 € pro Box und Schadensereignis begrenzt. Dies gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.
(5) Ausschluss der Haftung in besonderen Fällen: Eine Haftung von Jahresbox ist ausgeschlossen für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- a) unsachgemäße Verpackung, mangelhafte Sicherung oder fehlende Polsterung der eingelagerten Gegenstände durch den Kunden,
- b) Überschreitung des zulässigen Maximalgewichts,
- c) Einlagerung verbotener Inhalte gemäß § 6 Abs. 3,
- d) inhärente Eigenschaften oder Vorschäden des Lagerguts (z. B. Materialermüdung, Eigenspannungen in Glas, vorbestehende Risse, altersbedingte Schäden),
- e) höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unabwendbare Ereignisse,
- f) unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zur Lieferadresse oder zum Inhalt.
(6) Beweislast bei intakter Verpackung: Werden eine Box und das angebrachte Siegel bei der Rücklieferung als äußerlich unbeschädigt festgestellt und ergibt sich der Schaden allein aus dem Inhalt, wird widerlegbar vermutet, dass der Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung von Jahresbox verursacht wurde. Der Kunde kann diese Vermutung durch geeignete Beweise widerlegen.
(7) Schadensanzeige: Erkennbare Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der jeweiligen Rücklieferung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Rücklieferung. Bei unterlassener oder verspäteter Anzeige ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, Jahresbox hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(8) Mitwirkungspflicht: Der Kunde wird im Schadensfall in zumutbarem Umfang an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, insbesondere durch Vorlage von Kaufbelegen oder Wertnachweisen der beschädigten Gegenstände.
(9) Versicherungsempfehlung: Jahresbox verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung der eigenen Haftung. Den Wert der eingelagerten Gegenstände muss der Kunde selbst beurteilen und gegebenenfalls eigenständig versichern. Jahresbox empfiehlt insbesondere für hochwertige, zerbrechliche oder schwer wiederbeschaffbare Gegenstände die Aufnahme in die Hausratversicherung des Kunden (Außenversicherung) oder eine separate Wertsachenversicherung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die in Absatz 4 vereinbarte Haftungshöchstgrenze pro Box möglicherweise nicht den vollen Wert seines Lagerguts deckt.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung und Vertragsende
(1) Der Vertrag beginnt mit Zugang der Bestellbestätigung (§ 3 Abs. 4) und läuft für die im jeweiligen Produkt angegebene Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt je nach gewählter Produktvariante:
- a) Jahresbox Classic: 12 Monate
- b) Jahresbox Family: 18 Monate
- c) Jahresbox Flex: 6 Monate
(2) Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Datum der Erstabholung der befüllten Box.
(3) Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. per E-Mail an info@jahresbox.de oder über das Kundenkonto) gekündigt werden.
(4) Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann ab diesem Zeitpunkt vom Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform erfolgen oder durch Buchung einer Endabholung über das Kundenkonto erklärt werden.
(5) Umzug innerhalb des Liefergebiets: Verlegt der Kunde seinen Wohnsitz innerhalb des Liefergebiets von Jahresbox, bleibt der Vertrag bestehen. Die neue Lieferadresse ist über das Kundenkonto spätestens vier Wochen vor dem Umzug zu hinterlegen. Jahresbox weist darauf hin, dass kurzfristige Folgelieferungen nach einem Umzug gegebenenfalls verzögert ausgeführt werden können, da die jeweilige Box möglicherweise zunächst in ein näher gelegenes Lager überführt werden muss.
(6) Umzug außerhalb des Liefergebiets: Verlegt der Kunde seinen Wohnsitz an einen Ort außerhalb des aktuellen Liefergebiets, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform unter Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung möglich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt unberührt.
(7) Außerordentliche Kündigung durch Jahresbox: Jahresbox ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn:
- a) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen oder mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt,
- b) der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Pflichten aus § 6 (Nutzung der Boxen) verstößt,
- c) der Kunde nachweislich verbotene oder gefährliche Gegenstände einlagert.
(8) Endabholung: Die Endabholung wird vom Kunden eigenständig über das Kundenkonto gebucht. Der Vertrag und die monatliche Zahlungspflicht laufen so lange weiter, bis die Box von Jahresbox endgültig zurückgenommen wurde. Eine Beendigung der Zahlungspflicht ohne Rücknahme der Box ist nicht möglich.
(9) Aufgabe des Lagerguts (Abandoned Cargo): Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens drei Monatsraten in Verzug und hat Jahresbox den Kunden hierzu mindestens zweimal in Textform unter Setzung einer angemessenen Frist gemahnt sowie auf die nachfolgenden Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen, gilt das eingelagerte Lagergut als vom Kunden aufgegeben. Jahresbox ist in diesem Fall berechtigt:
- a) verwertbare Gegenstände im Wege des Selbsthilfeverkaufs (§§ 383 ff. BGB) zugunsten der offenen Forderungen zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös wird bei der zuständigen Hinterlegungsstelle hinterlegt.
- b) nicht verwertbare Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Der Anspruch von Jahresbox auf Ersatz von Lager- und Verwertungskosten bleibt unberührt.
(10) Die Kündigung berührt nicht bereits entstandene Zahlungsansprüche.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars wird dem Kunden im Bestellprozess zur Kenntnis gegeben und mit der Bestellbestätigung in Textform übermittelt. Sie ist Bestandteil dieser AGB und kann jederzeit unter www.jahresbox.de/widerruf abgerufen werden.
(3) Wertersatz bei Widerruf nach Leistungsbeginn: Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Jahresbox mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet der Kunde Jahresbox im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. Der Wertersatz wird auf Basis des anteiligen vertraglich vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
(4) Kein Wertersatz schuldet der Kunde:
- a) wenn Jahresbox ihn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat,
- b) wenn er nicht ausdrücklich verlangt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
- c) wenn Jahresbox nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle des Widerrufs Wertersatz zu leisten ist.
§ 11 Datenschutz
(1) Jahresbox verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.jahresbox.de/datenschutz jederzeit einsehbar ist.
(2) Zur Abwicklung der Zahlung werden die hierfür erforderlichen Daten an den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. übermittelt. Stripe verarbeitet diese Daten als eigenständig Verantwortliche; nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Stripe abrufbar.
(3) Dem Kunden stehen die Rechte aus den Art. 15 bis 22 DSGVO zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anfragen können an info@jahresbox.de gerichtet werden.
§ 12 Verbraucherschlichtung
(1) Jahresbox ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller im Rahmen des Vertrags getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Auf das Textformerfordernis kann nur durch Vereinbarung in Textform verzichtet werden.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderung dieser AGB: Jahresbox behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich wird oder eine Änderung dem Kunden zumutbar ist und das Vertragsgleichgewicht nicht wesentlich verschiebt. Geplante Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Dies gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten (insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Leistung) sowie für Preisänderungen — diese erfolgen ausschließlich nach § 4 Abs. 9. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; Jahresbox behält sich in diesem Fall das Recht zur ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor.
Jahresbox · Marc Drebing · Stand: 15. Mai 2026
